**Freispruch für Politischen Ratsherrn: Video widerlegt Vorwurf gegen Polizisten**
Der Angeklagte kam, schwieg und siegte. Ein Polizist verstrickte sich in Widersprüche, und ein Video führte zum Freispruch.
Saal 117 b im Amtsgericht Münster war bis auf den letzten Platz gefüllt. Vor der Tür warteten weitere Interessierte, als Richterin Terhechte das Verfahren 15 DS 271/25 eröffnete. Um für die mit Spannung erwartete Verhandlung gerüstet zu sein, lüftete sie gründlich. Das große Interesse rührte wohl daher, dass der Angeklagte, Sebastian „Baas“ Nahrwold, eine gewisse politische Prominenz in Münster genießt. Der Ratsherr der Linksfraktion saß auf der Anklagebank, vertreten vom Bielefelder Anwalt Sebastian Nickel – eine kluge Wahl. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, vor einem Jahr bei einer Demo in der Innenstadt einen Polizisten bei der Amtsausübung behindert zu haben. Ein 61-jähriger Polizeibeamter hatte Anzeige wegen Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten erstattet, nachdem er einen Bericht verfasst und zu den Akten gegeben hatte. Der 1,90 Meter große und 120 Kilo schwere Angeklagte soll sich so vor den Beamten aufgebaut haben, dass dieser nicht eingreifen konnte, als ein Demonstrant Anti-Nazi-Sprüche auf den Boden sprayte. Der Ratsherr habe mal nach rechts, mal nach links getändelt und sei mit seinem Oberkörper so vorgeschnellt, dass der Polizist sich angegriffen und bedroht fühlte. Auf Nachfrage von Richterin und Anwalt erklärte der Beamte, er habe keinen Kopfstoß oder Schlag erhalten, höchstens einen Wischer an der Uniform. Es habe keinerlei Kommunikation zwischen ihm und dem vermeintlichen Angreifer gegeben. Er erinnerte sich, dass der Angeklagte ihm „im Weg gestanden“ habe und er schließlich aufgab und auf Verstärkung wartete.
Bevor der zweite Zeuge aussagen konnte, beantragte der Anwalt, eine Videoaufzeichnung des Geschehens in die Verhandlung einzubringen. Nachdem Richterin, Staatsanwältin und Anwalt das Video mehrfach angesehen hatten, herrschte schnell Einigkeit: Der Vorwurf eines tätlichen Verhaltens ließ sich nicht aufrechterhalten, der Angeklagte, der bis dahin geschwiegen hatte, wurde freigesprochen. Eine Tätlichkeit war nicht festzustellen. „Mein Mandant steht nur da, wo er steht. “ Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der Polizeibeamte musste einräumen, sich wohl falsch erinnert zu haben. „Ihr Auftreten ist hier mindestens sehr unglücklich, Sie haben den Bericht doch nur einen Tag nach dem Geschehen geschrieben. “ In seinem Plädoyer rügte der Anwalt die „falsche und unberechtigte Strafanzeige“. Das Video sei ein großer „Glücksfall“, denn ohne es hätte man in solchen Verfahren mit Aussagen von „Berufszeugen“ nur geringe Erfolgschancen. (fb)
Bild: Mit einem Freispruch erster Klasse konnten Sebastian „Baas" Nahrwold und sein Bielefelder Anwalt Sebastian Nickel am Mittwoch Mittag das Amtsgericht verlassen. Foto: Frank Biermann